Herzlich willkommen auf herzintakt.net!
Ihre LAG Herz- und Kreislauf
Ihr Herz ist der wichtigste Muskel Ihres Körpers. Eine Herzerkrankung kann Ihr Leben von heute auf morgen verändern. Daher helfen wir bevor etwas passiert mit Information und Gesundheitsangeboten. Aber auch, wenn Sie oder Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannte bereits von einer Herzerkrankung betroffen sein sollten, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e.V., kurz LAG, möchten Ihnen dabei helfen, Ihr Leben lebenswert zu gestalten.
Wie entsprechende Landesarbeitsgemeinschaften in anderen Bundesländern versteht sich die LAG Schleswig-Holstein als koordinierende und kooperierende Arbeitsgemeinschaft für die relevanten Berufsgruppen, Institutionen, Behörden und Einzelpersonen, die sich aktiv mit dem Problem der Rehabilitation und Prävention von chronischen Herzkrankheiten befassen.
Helfen Sie auch weiterhin der Herzgesundheit vor Ort. Unterstützen Sie unser Engagement für die Menschen im Land Schleswig-Holstein!
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Ihre LAG Herz- und Kreislauf
Starke LAG, starke DGPR
Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) ist der richtungsweisende und koordinierende Dachverband für alle Bereiche der ambulanten und stationären Betreuung von Herz-Kreislaufkranken und von Risikopatienten mit dem Ziel einer Gesamtstrategie zur Prävention und Rehabilitation der Atherosklerose und ihrer Folgen. Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen sind die in der Kardiologischen Prävention und Rehabilitation tätigen Ärzte und die Mitarbeiter des interdisziplinären therapeutischen Teams. Daneben sind in ihr zusammengeschlossen die Landesorganisationen als Träger der Herzgruppe auf Länderebene sowie kardiologische Rehabilitationskliniken und Institution verwandter Zielsetzung.
Neuer Bildungsserver ab 2019
Liebe Übungsleiter,
ab Mitte Januar 2019 sind wir an den Bildungsserver (SAMS) des Landessportverbands angeschlossen.
Mit den beim SAMS gespeicherten Zugangsdaten kann man sich dann ausschließlich online für die Aus- und Fortbildungen der LAG SH anmelden.
Kontaktstudium für ältere Erwachsene
Thema: Das Schicksal liegt in unserer Hand: Was wir zur Prävention chronischer Krankheiten tun können
Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Prävention der chronischen Krankheiten die bei uns die Todesursachenliste anführen, dazu gehören unter anderem chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen aber auch die wichtigsten Krebserkrankungen. Die Hälfte der Todesfälle ließe sich vermeiden indem man das sogenannte „Tödliche Quartett“ ausschaltet, zu dem neben Alkoholmissbrauch das Rauchen, eine Fehlernährung mit Adipositas und körperliche Inaktivität zählen. Die Vorlesung bietet wissenschaftlich begründete praktische Hinweise wie man diese chronischen Krankheiten verhindern oder aber lindern kann wenn sie bereits ausgebrochen sind.
Dozent: Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Kolenda
Beginn: 25.10.2018
Zeit und Ort: Do 16.15 – 17.45 Uhr , Olshausenstraße 75, Gebäude S3, Raum 184
Termine: 8
- Einführung und Begriffsbestimmungen
- Prävention des Rauchens und Raucherentwöhnung
- Prävention der Adipositas durch gesunde Ernährung und mehr regelmäßige körperliche Aktivität
- Prävention chronischer Krankheiten durch regelmäßige körperliche Aktivität bei (noch) Gesunden und chronisch Herzkranken in ambulanten Herzgruppen
- Kardiale Prävention durch medikamentöse Therapie der koronaren Herzkrankheit und der Behandlung der Hypertonie
- Evidenzbasierte Prävention von Krebserkrankungen durch gesunde Ernährung und körperliche Aktivität
- Prävention chronischer Krankheiten unter Berücksichtigung von sozialen Kausalfaktoren
- Prävention des Plötzlichen Herztodes: Richtiger Umgang mit Angina-Pectoris-Beschwerden, Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und Kennenlernen des Automatischen Externen Defibrillators (AED)
Kosten: 30,- €
Anmeldung: online unter www.kontaktstudium.uni-kiel.de oder schriftlich an Kontaktstudium der CAU, Olshausenstraße 75, 24118 Kiel (Anmeldeformular als Download unter www.kontaktstudium.uni-kiel.de.
Ärztliche Betreuung von parallel stattfindenden Herzgruppen in räumlicher Nähe
Modifizierung der BAR-Rahmenvereinbarung, Ziffer 12.2 ab 31.07.2017
Seit dem 31. Juli 2017 ist es Anbietern von Herzgruppen möglich, nur noch eine ärztliche Betreuung für maximal drei parallel stattfindende Herzgruppen in räumlicher Nähe zu stellen. Dieser Regelung stimmten die Rehabilitationsträger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Bundesebene in einem gemeinsamen Abstimmungsprocedere einstimmig zu. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) und dem Deutschem Behindertensportverband (DBS) von Februar 2017.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Betreuung durch nur eine/n Herzgruppenarzt/-ärztin sicherzustellen:
- Die Übungsräume müssen auf einer Ebene liegen und untereinander schnell und barrierearm erreichbar sein
- Der/dem anwesenden Ärztin/Arzt und den Übungsleitungen muss der kürzeste Weg zum Erreichen der verschiedenen Gruppen bekannt sein; das gilt auch für etwaige Vertretungen
- Die Anwesenheitszeit der/des Ärztin/Arztes (gemäß Rahmenvereinbarung mind. 60 Minuten) muss zwingend innerhalb der Rehabilitationssportgruppen erfolgen und ist auf die jeweiligen Gruppen bedarfsabhängig zu verteilen
- Der Defibrillator und der Notfallkoffer müssen zentral deponiert und zu jeder Zeit für alle Gruppen zugänglich sein
- Im Falle eines Notfalles oder Unfalls ist die Übungseinheit in der betroffenen Gruppe abzubrechen und entsprechende Notfallmaßnahmen einzuleiten (Erste-Hilfe-Maßnahmen, Rufen des Rettungsdienstes).
Diese Regelung eignet sich insbesondere für Herzgruppen, die parallel in Mehrfachturnhallen trainieren, oder in geeigneten Praxisräumen o.Ä., wenn diese, wie oben erwähnt, schnell und barrrierearm erreichbar sind und auf gleicher Ebene liegen. Die räumliche Anforderung von 5 m² pro Teilnehmer (bei Herzgruppen mit 20 Teilnehmern somit 100 m² Raumgröße) ist entsprechend zu beachten.
Herzgruppen, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, können sich umgehend mit ihrer anerkennenden Stelle in Verbindung setzen und den erforderlichen Nachweis über die einzuhaltenden Bedingungen erbringen. Ebenso sind die Herzgruppenteilnehmer sowie die verordnenden Ärzte über die von der BAR-Rahmenvereinbarung abweichenden Regelung zu informieren. Die jeweiligen anerkennenden Stellen, Schleswig-Holstein also die LAG Herz und Kreislauf als DGPR-Mitglied, wiederum sind angehalten, die Rehabilitationsträger (GKV und DRV) zu informieren, welcher Leistungserbringer von der neuen Regelung Gebrauch machen wird.
Neue Dokumentationshilfen und aktualisierte Empfehlung für die Notfallkofferausstattung
Unsere Herzgruppenträger sollten sich mit ihren Zugangsdaten in den geschützten Mitgliederbereich einloggen. Dort liegen neue Dokumentationshilfen sowie eine aktualisierte Empfehlung für die Notfallkofferausstattung zum Abruf bereit.